Städtebauförderung nach Bundesland

Wie stark ein Land von der Städtebauförderung erfasst ist, hängt an der Zahl seiner Gemeinden ebenso wie an seiner Antragspraxis. Deshalb steht hier beides: die absolute Zahl und der Anteil der Gemeinden.

BundeslandGemeinden gefördertvonAnteilGebieteBundesmittel
Nordrhein-Westfalen34242780,1 %1.1022,27 Mrd. €
Sachsen19142844,6 %9122,05 Mrd. €
Bayern7302.28831,9 %1.6651,41 Mrd. €
Baden-Württemberg4281.13837,6 %1.0361,21 Mrd. €
Sachsen-Anhalt9622941,9 %4941,19 Mrd. €
Brandenburg9042721,1 %3491,16 Mrd. €
Thüringen14261823,0 %7011,06 Mrd. €
Berlin11100,0 %205854,89 Mio. €
Niedersachsen2231.00122,3 %597840,69 Mio. €
Mecklenburg-Vorpommern23373131,9 %586816,01 Mio. €
Hessen13444630,0 %358649,92 Mio. €
Rheinland-Pfalz1592.3236,8 %387455,53 Mio. €
Schleswig-Holstein711.1156,4 %193337,76 Mio. €
Hamburg11100,0 %78213,22 Mio. €
Saarland455877,6 %155136,84 Mio. €
Bremen22100,0 %4796,30 Mio. €

Länder vergleichen sich hier nur bedingt. Die Programme werden von den Ländern bewilligt, und die Zuschnitte der Gebiete unterscheiden sich. Ein hoher Anteil kann von der Förderpraxis herrühren ebenso wie vom Bedarf. Stadtstaaten sind mit einer einzigen Gemeinde erfasst und deshalb nicht vergleichbar.

Woher die Zahlen stammen. Grundlage sind die neun Bundesprogramme der Städtebauförderung, veröffentlicht vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Ausgewiesen ist die Bundesfinanzhilfe — die Länder und die Gemeinden geben in aller Regel noch einmal je ein Drittel dazu, das hier nicht enthalten ist. Stand der laufenden Programme: 2025.

Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bundesprogramme der Städtebauförderung — 8.865 Fördergebiete in 2.888 Gemeinden, Stand 2025. Der Datensatz ist im europäischen Datenportal als High-Value Dataset geführt; Lizenz Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (dl-by-de/2.0).

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