Was fehlt
Was dieses Verzeichnis nicht kann — offen benannt, damit niemand daraus falsche Schlüsse zieht.
| Was fehlt | Warum |
|---|---|
| Die Grenzen der Gebiete | Der Bundesdatensatz ist tabellarisch. Geometrien gibt es nur regional, etwa in Berlin. Ob Ihr Grundstück im Gebiet liegt, sagt allein die Gemeinde. |
| Die Gleichsetzung mit § 142 BauGB | Fördergebiet und förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet sind nicht dasselbe. Welche Gebiete förmlich festgelegt sind, führt der Bund nicht. |
| Länder- und Gemeindeanteil | Ausgewiesen ist die Bundesfinanzhilfe. Land und Gemeinde geben in der Regel je ein Drittel dazu, das hier nicht steht. |
| Kommunale Förderprogramme | Ob es in einem Gebiet ein Fassadenprogramm gibt und wie hoch der Zuschuss ist, entscheidet die Gemeinde. Das führt keine Bundesliste. |
| 70 Zeilen ohne Gemeindezuordnung | Bei 70 von 8.865 Einträgen ließ sich der Gemeindeschlüssel nicht auf das aktuelle Gemeindeverzeichnis abbilden — meist wegen Gebietsreformen. Sie erscheinen mit dem Bundesland der Quelle. |
| Aktualität je Programm | Die drei laufenden Programme haben den Stand 2025, die sechs ausgelaufenen den Stand 2019. Das steht auf jeder Gebietsseite. |
Woher die Zahlen stammen. Grundlage sind die neun Bundesprogramme der Städtebauförderung, veröffentlicht vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Ausgewiesen ist die Bundesfinanzhilfe — die Länder und die Gemeinden geben in aller Regel noch einmal je ein Drittel dazu, das hier nicht enthalten ist. Stand der laufenden Programme: 2025.
Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bundesprogramme der Städtebauförderung — 8.865 Fördergebiete in 2.888 Gemeinden, Stand 2025. Der Datensatz ist im europäischen Datenportal als High-Value Dataset geführt; Lizenz Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (dl-by-de/2.0).
Unabhängiges Verzeichnis — kein Geschäftsverhältnis mit diesem Betrieb. Wir fragen für dich Machbarkeit, Ablauf und Konditionen bei diesem und weiteren Betrieben in der Nähe an. Ob und wann ein Kontakt zustande kommt, entscheidet der Betrieb.
Wer hier steht, zahlt nicht für diesen Eintrag — Aufnahme und Reihenfolge folgen allein den amtlichen Programmlisten des Bundes und sind nicht käuflich. Eintrag korrigieren oder löschen lassen (Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO).