So funktioniert die Städtebauförderung
Wie ein Fördergebiet entsteht, wer zahlt und wer entscheidet.
Drei Kassen, ein Gebiet
Die Gemeinde meldet ein Gebiet an, das Land bewilligt, der Bund gibt ein Drittel dazu. Die hier ausgewiesenen Beträge sind nur der Bundesanteil — die tatsächlich verbaute Summe liegt in aller Regel etwa dreimal so hoch.
Was die Statusangaben bedeuten
laufend — die Maßnahme wird umgesetzt. ruhend — bewilligt, aber derzeit ohne neue Mittel. abgerechnet und ausfinanziert — die Förderung ist beendet. Bundesweit: 4.694 laufend, 3.791 ruhend, 204 abgerechnet, 176 ausfinanziert.
Warum es keine Karte gibt
Der Bund führt die Gebiete namentlich, nicht geometrisch. Umrisse veröffentlichen einzelne Länder und Städte selbst — Berlin etwa als WFS-Dienst. Eine bundesweite Grenzenkarte existiert nicht, und wir erfinden keine.
Fördergebiet ist nicht gleich Sanierungsgebiet. Diese Listen zeigen, wohin Bundesmittel der Städtebauförderung fließen. Die steuerliche Abschreibung nach § 7h EStG setzt zusätzlich voraus, dass die Gemeinde ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB beschlossen hat und Ihnen eine Bescheinigung ausstellt. Beides überschneidet sich häufig — aber nicht immer. Was das konkret heißt.
Woher die Zahlen stammen. Grundlage sind die neun Bundesprogramme der Städtebauförderung, veröffentlicht vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Ausgewiesen ist die Bundesfinanzhilfe — die Länder und die Gemeinden geben in aller Regel noch einmal je ein Drittel dazu, das hier nicht enthalten ist. Stand der laufenden Programme: 2025.
Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bundesprogramme der Städtebauförderung — 8.865 Fördergebiete in 2.888 Gemeinden, Stand 2025. Der Datensatz ist im europäischen Datenportal als High-Value Dataset geführt; Lizenz Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (dl-by-de/2.0).
Unabhängiges Verzeichnis — kein Geschäftsverhältnis mit diesem Betrieb. Wir fragen für dich Machbarkeit, Ablauf und Konditionen bei diesem und weiteren Betrieben in der Nähe an. Ob und wann ein Kontakt zustande kommt, entscheidet der Betrieb.
Wer hier steht, zahlt nicht für diesen Eintrag — Aufnahme und Reihenfolge folgen allein den amtlichen Programmlisten des Bundes und sind nicht käuflich. Eintrag korrigieren oder löschen lassen (Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO).
Wir fragen für Sie nach
Vier Fragen, dann fragen wir bei Fachbetrieben und Beratungsstellen in Ihrer Nähe nach. Kostenlos und unverbindlich.
Kostenlos und unverbindlich. Das Verzeichnis gehört keinem Betrieb und vermittelt keine Verträge. Eine Steuer- oder Rechtsberatung ersetzt es nicht.