Dresden

In Dresden führt die Städtebauförderung des Bundes 26 Fördergebiete mit zusammen 90,47 Mio. € an Bundesmitteln auf 13402,8 ha.

Fördergebiet ist nicht gleich Sanierungsgebiet. Diese Listen zeigen, wohin Bundesmittel der Städtebauförderung fließen. Die steuerliche Abschreibung nach § 7h EStG setzt zusätzlich voraus, dass die Gemeinde ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB beschlossen hat und Ihnen eine Bescheinigung ausstellt. Beides überschneidet sich häufig — aber nicht immer. Was das konkret heißt.

Die Fördergebiete in Dresden

FördergebietProgrammStatusBeginnFlächeBundesmittel
Rückbaugebiet Dresden (2003-2009, 2016)Stadtumbauruhend20037176,0 ha13,14 Mio. €
Westlicher Innenstadtrand (2012)Stadtumbaulaufend2012135,3 ha9,98 Mio. €
Gartenstadt Hellerau 2005-2009, 2011-2015, 2017Städtebaulicher Denkmalschutzruhend2005150,7 ha8,04 Mio. €
Prohlis/Am Koitschgraben (1999, 2001-2015)Soziale Stadtruhend1999338,5 ha5,53 Mio. €
Aufwertungsgebiet West (2003, 2005-2010)Stadtumbauruhend2003918,9 ha5,16 Mio. €
Innere Neustadt 1993, 1997-99, 2001-05, 2008-2011Städtebaulicher Denkmalschutzruhend199381,0 ha5,12 Mio. €
Westlicher Innenstadtrand (2020-2023)Wachstum und nachhaltige Erneuerungruhend2020146,4 ha5,02 Mio. €
Lebenswertes Stadtzentrum (2024)Wachstum und nachhaltige Erneuerunglaufend202459,2 ha3,91 Mio. €
Gorbitz (2005-2010, 2012-2015)Soziale Stadtruhend2005240,0 ha3,71 Mio. €
Nördliche Johannstadt (2020-2024)Sozialer Zusammenhaltruhend202032,9 ha3,63 Mio. €
Aufwertungsgebiet Mitte (2004-2005, 2008, 2011)Stadtumbauruhend2004979,1 ha3,40 Mio. €
Budapester Straße Ost (2022)Sozialer Zusammenhaltlaufend202235,7 ha2,93 Mio. €
Nördliche Johannstadt (2014)Soziale Stadtlaufend201432,9 ha2,58 Mio. €
Prohlis (2016)Soziale Stadtlaufend2016152,9 ha2,05 Mio. €
Kohlenstraße/Südpark (2022)Wachstum und nachhaltige Erneuerunglaufend202298,9 ha1,94 Mio. €
Gartenstadt Hellerau (2020-2023)Lebendige Zentrenruhend202098,3 ha1,92 Mio. €
Gorbitz II (2016)Soziale Stadtlaufend2016200,0 ha1,87 Mio. €
Südost (2020-2022, 2024)Lebendige Zentrenlaufend2020169,0 ha1,67 Mio. €
Am Koitschgraben (2016)Soziale Stadtlaufend2016101,5 ha1,43 Mio. €
Aufwertungsgebiet Süd (2004-2005, 2007, 2010)Stadtumbauruhend20041005,0 ha1,35 Mio. €
Fernwärmetrasse Dresden-Nord (2011-2013)Stadtumbauruhend2011237,0 ha1,25 Mio. €
Gorbitz II (2020-2023)Sozialer Zusammenhaltausfinanziert2020200,0 ha1,24 Mio. €
Dresden Südost (2017)Zukunft Stadtgrünlaufend2017169,0 ha1,17 Mio. €
Wohngebiet Am Koitschgraben (2020-2021, 2024)Sozialer Zusammenhaltruhend2020101,5 ha1,08 Mio. €
Prohlis (2020-2022)Sozialer Zusammenhaltausfinanziert2020152,9 ha912.750 €
Aufwertungsgebiet Nord (2003)Stadtumbauruhend2003390,0 ha457.000 €

Davon sind 10 als laufend geführt. Wo eine Maßnahme läuft, gibt es meist ein kommunales Programm für private Modernisierungen — Fassade, Dach, Hof, Fenster.

Was Sie in Dresden zuerst klären sollten

Die entscheidende Frage ist nicht, ob Ihr Ort gefördert wird, sondern ob Ihr Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt. Das weiß das Stadtplanungsamt der Gemeinde, und es steht gegebenenfalls als Sanierungsvermerk in Abteilung II Ihres Grundbuchs. Danach richtet sich, ob § 7h EStG greift und ob ein Verkauf genehmigungspflichtig ist.

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Drei Dinge, die ein Sanierungsgebiet auslöst

§ 7h EStG — erhöhte Abschreibung. Modernisierungs- und Instandsetzungskosten an einem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet lassen sich über zwölf Jahre vollständig abschreiben: acht Jahre lang je 9 %, danach vier Jahre lang je 7 %. Für selbstgenutztes Wohneigentum gilt § 10f EStG sinngemäß. Voraussetzung ist immer eine Bescheinigung der Gemeinde.

§ 144 BauGB — Genehmigungspflicht. Im Sanierungsgebiet brauchen Verkauf, Belastung, langfristige Vermietung und bauliche Änderungen die Zustimmung der Gemeinde. Im Grundbuch steht dann ein Sanierungsvermerk.

§ 154 BauGB — Ausgleichsbetrag. Steigt der Bodenwert durch die Sanierung, kann die Gemeinde am Ende der Maßnahme einen Ausgleichsbetrag verlangen. Er trifft Eigentümer, die von der Aufwertung profitiert haben.

Woher die Zahlen stammen. Grundlage sind die neun Bundesprogramme der Städtebauförderung, veröffentlicht vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Ausgewiesen ist die Bundesfinanzhilfe — die Länder und die Gemeinden geben in aller Regel noch einmal je ein Drittel dazu, das hier nicht enthalten ist. Stand der laufenden Programme: 2025.

Wir rechnen keinen Steuervorteil aus. Wie viel eine Abschreibung bringt, hängt an Ihrem Objekt, an den Maßnahmen und an Ihrem Steuersatz. Das gehört zu einer Steuerberatung, nicht in ein Verzeichnis.

Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bundesprogramme der Städtebauförderung — 8.865 Fördergebiete in 2.888 Gemeinden, Stand 2025. Der Datensatz ist im europäischen Datenportal als High-Value Dataset geführt; Lizenz Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (dl-by-de/2.0).

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Wer hier steht, zahlt nicht für diesen Eintrag — Aufnahme und Reihenfolge folgen allein den amtlichen Programmlisten des Bundes und sind nicht käuflich. Eintrag korrigieren oder löschen lassen (Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO).

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