Fördergebiet 2 (2002-2010, 2012, 2015-2017)

Das Fördergebiet Fördergebiet 2 (2002-2010, 2012, 2015-2017) in Zeitz, Stadt wird im Bundesprogramm Stadtumbau gefördert. Bundesfinanzhilfe bisher: 2,92 Mio. €.

AngabeWert
GemeindeZeitz, Stadt
BundeslandSachsen-Anhalt
ProgrammStadtumbau
Statusruhend
Bundesfinanzhilfe insgesamt2,92 Mio. €
Fläche92,0 ha
Beginn der Maßnahme2002
Stand der Angaben2019

Fördergebiet ist nicht gleich Sanierungsgebiet. Diese Listen zeigen, wohin Bundesmittel der Städtebauförderung fließen. Die steuerliche Abschreibung nach § 7h EStG setzt zusätzlich voraus, dass die Gemeinde ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB beschlossen hat und Ihnen eine Bescheinigung ausstellt. Beides überschneidet sich häufig — aber nicht immer. Was das konkret heißt.

Die Maßnahme ist als ruhend geführt — es fließen derzeit keine neuen Bundesmittel. Eine sanierungsrechtliche Festlegung kann trotzdem fortbestehen; das entscheidet die Gemeinde.

Weitere Fördergebiete in Zeitz, Stadt

FördergebietProgrammStatusBundesmittel
Ortskern (2010-2014, 2018)Aktive Stadt- und Ortsteilzentrenlaufend3,15 Mio. €
Fördergebiet 3 Altstadt (2020-2024)Lebendige Zentrenruhend5,95 Mio. €
Fördergebiet 1 (2003)Stadtumbaulaufend4,02 Mio. €
Fördergebiet 3 (2011, 2013, 2015-2018)Stadtumbauruhend1,16 Mio. €
Fördergebiet 4 (2010-2015)Stadtumbauruhend326.585 €
Altstadt 1992-2015, 2017Städtebaulicher Denkmalschutzlaufend14,92 Mio. €
Fördergebiet 1 (2020, 2022)Wachstum und nachhaltige Erneuerunglaufend1,36 Mio. €
Fördergebiet 2 (2020-2023, 2025)Wachstum und nachhaltige Erneuerunglaufend1,64 Mio. €
Fördergebiet 4 (2020, 2025)Wachstum und nachhaltige Erneuerunglaufend143.949 €

Alle Fördergebiete in Zeitz im Überblick

Drei Dinge, die ein Sanierungsgebiet auslöst

§ 7h EStG — erhöhte Abschreibung. Modernisierungs- und Instandsetzungskosten an einem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet lassen sich über zwölf Jahre vollständig abschreiben: acht Jahre lang je 9 %, danach vier Jahre lang je 7 %. Für selbstgenutztes Wohneigentum gilt § 10f EStG sinngemäß. Voraussetzung ist immer eine Bescheinigung der Gemeinde.

§ 144 BauGB — Genehmigungspflicht. Im Sanierungsgebiet brauchen Verkauf, Belastung, langfristige Vermietung und bauliche Änderungen die Zustimmung der Gemeinde. Im Grundbuch steht dann ein Sanierungsvermerk.

§ 154 BauGB — Ausgleichsbetrag. Steigt der Bodenwert durch die Sanierung, kann die Gemeinde am Ende der Maßnahme einen Ausgleichsbetrag verlangen. Er trifft Eigentümer, die von der Aufwertung profitiert haben.

Woher die Zahlen stammen. Grundlage sind die neun Bundesprogramme der Städtebauförderung, veröffentlicht vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Ausgewiesen ist die Bundesfinanzhilfe — die Länder und die Gemeinden geben in aller Regel noch einmal je ein Drittel dazu, das hier nicht enthalten ist. Stand der laufenden Programme: 2025.

Wir rechnen keinen Steuervorteil aus. Wie viel eine Abschreibung bringt, hängt an Ihrem Objekt, an den Maßnahmen und an Ihrem Steuersatz. Das gehört zu einer Steuerberatung, nicht in ein Verzeichnis.

Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bundesprogramme der Städtebauförderung — 8.865 Fördergebiete in 2.888 Gemeinden, Stand 2025. Der Datensatz ist im europäischen Datenportal als High-Value Dataset geführt; Lizenz Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (dl-by-de/2.0).

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