Neu Zippendorf (2022)

Das Fördergebiet Neu Zippendorf (2022) in Schwerin, Landeshauptstadt wird im Bundesprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung gefördert. Bundesfinanzhilfe bisher: 503.840 €.

AngabeWert
GemeindeSchwerin, Landeshauptstadt
BundeslandMecklenburg-Vorpommern
ProgrammWachstum und nachhaltige Erneuerung
Statusruhend
Bundesfinanzhilfe insgesamt503.840 €
Fläche70,0 ha
Beginn der Maßnahme2022
Stand der Angaben2025

Fördergebiet ist nicht gleich Sanierungsgebiet. Diese Listen zeigen, wohin Bundesmittel der Städtebauförderung fließen. Die steuerliche Abschreibung nach § 7h EStG setzt zusätzlich voraus, dass die Gemeinde ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB beschlossen hat und Ihnen eine Bescheinigung ausstellt. Beides überschneidet sich häufig — aber nicht immer. Was das konkret heißt.

Die Maßnahme ist als ruhend geführt — es fließen derzeit keine neuen Bundesmittel. Eine sanierungsrechtliche Festlegung kann trotzdem fortbestehen; das entscheidet die Gemeinde.

Weitere Fördergebiete in Schwerin, Landeshauptstadt

FördergebietProgrammStatusBundesmittel
Schelfstadt/Altstadt (2008-2009)Aktive Stadt- und Ortsteilzentrenruhend235.000 €
Sanierung Dach Schelfkirche St. Nikolaikirche (2025)Lebendige Zentrenlaufend2,27 Mio. €
Schelfstadt / Altstadt (2021, 2024)Lebendige Zentrenruhend3,10 Mio. €
Lankow (2020-2021, 2023)Sozialer Zusammenhaltlaufend3,52 Mio. €
Neu Zippendorf / Mueßer Holz (2020)Sozialer Zusammenhaltlaufend6,11 Mio. €
Lankow (2018)Soziale Stadtlaufend325.000 €
Neu Zippendorf Mueßer Holz (1999-2005, 2007-2016, 2018)Soziale Stadtlaufend4,62 Mio. €
Feldstadt (1999-2005)Soziale Stadtruhend480.323 €
Mueßer Holz (2002, 2008-2016, 2018)Stadtumbaulaufend7,25 Mio. €
Feldstadt (2002-2004)Stadtumbauruhend360.000 €
Großer Dreesch (2002-2004, 2006, 2008-2011)Stadtumbauruhend1,52 Mio. €
Hafenkante Ziegelsee (2012)Stadtumbauruhend100.000 €
Lankow Mitte (2016-2017)Stadtumbauruhend988.855 €
Lankow Süd (2003-2005)Stadtumbauruhend835.501 €
Neu Zippendorf (2002, 2008-2010, 2012-2015)Stadtumbauruhend3,94 Mio. €
Paulsstadt (2004-2005, 2008-2011, 2014-2017)Stadtumbauruhend9,36 Mio. €
Schelfstadt/Altstadt (2002-2005, 2007-2011, 2015, 2018)Stadtumbauruhend6,03 Mio. €
Schwälkenberg (2005)Stadtumbauruhend85.162 €
Werdervorstadt/Wasserkante Bornhövedstraße (2009-2011)Stadtumbauruhend862.000 €
Dom zu Schwerin 2019Städtebaulicher Denkmalschutzlaufend499.800 €
Schelfstadt/Altstadt 1991, 1993-2005, 2007-2009, 2019Städtebaulicher Denkmalschutzlaufend14,82 Mio. €
Kirche St. Paul/Drittmittel 2015Städtebaulicher Denkmalschutzruhend420.000 €
Ehemaliger Güterbahnhof/ Mittelweg (2024)Wachstum und nachhaltige Erneuerunglaufend333.300 €
Paulsstadt (2020-2022, 2025)Wachstum und nachhaltige Erneuerunglaufend3,99 Mio. €
Krebsförden (2022)Wachstum und nachhaltige Erneuerungruhend287.474 €
Mueßer Holz (2023-2024)Wachstum und nachhaltige Erneuerungruhend159.839 €
StadtGrün Am Werder Ufer (2018)Zukunft Stadtgrünruhend400.000 €

Alle Fördergebiete in Schwerin im Überblick

Drei Dinge, die ein Sanierungsgebiet auslöst

§ 7h EStG — erhöhte Abschreibung. Modernisierungs- und Instandsetzungskosten an einem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet lassen sich über zwölf Jahre vollständig abschreiben: acht Jahre lang je 9 %, danach vier Jahre lang je 7 %. Für selbstgenutztes Wohneigentum gilt § 10f EStG sinngemäß. Voraussetzung ist immer eine Bescheinigung der Gemeinde.

§ 144 BauGB — Genehmigungspflicht. Im Sanierungsgebiet brauchen Verkauf, Belastung, langfristige Vermietung und bauliche Änderungen die Zustimmung der Gemeinde. Im Grundbuch steht dann ein Sanierungsvermerk.

§ 154 BauGB — Ausgleichsbetrag. Steigt der Bodenwert durch die Sanierung, kann die Gemeinde am Ende der Maßnahme einen Ausgleichsbetrag verlangen. Er trifft Eigentümer, die von der Aufwertung profitiert haben.

Woher die Zahlen stammen. Grundlage sind die neun Bundesprogramme der Städtebauförderung, veröffentlicht vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Ausgewiesen ist die Bundesfinanzhilfe — die Länder und die Gemeinden geben in aller Regel noch einmal je ein Drittel dazu, das hier nicht enthalten ist. Stand der laufenden Programme: 2025.

Wir rechnen keinen Steuervorteil aus. Wie viel eine Abschreibung bringt, hängt an Ihrem Objekt, an den Maßnahmen und an Ihrem Steuersatz. Das gehört zu einer Steuerberatung, nicht in ein Verzeichnis.

Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bundesprogramme der Städtebauförderung — 8.865 Fördergebiete in 2.888 Gemeinden, Stand 2025. Der Datensatz ist im europäischen Datenportal als High-Value Dataset geführt; Lizenz Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (dl-by-de/2.0).

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