Domplatz/südl.Stadtzentrum 1991-2018

Das Fördergebiet Domplatz/südl.Stadtzentrum 1991-2018 in Magdeburg, Landeshauptstadt wird im Bundesprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz gefördert. Bundesfinanzhilfe bisher: 27,40 Mio. €.

AngabeWert
GemeindeMagdeburg, Landeshauptstadt
BundeslandSachsen-Anhalt
ProgrammStädtebaulicher Denkmalschutz
Statusruhend
Bundesfinanzhilfe insgesamt27,40 Mio. €
Fläche73,6 ha
Beginn der Maßnahme1991
Stand der Angaben2019

Fördergebiet ist nicht gleich Sanierungsgebiet. Diese Listen zeigen, wohin Bundesmittel der Städtebauförderung fließen. Die steuerliche Abschreibung nach § 7h EStG setzt zusätzlich voraus, dass die Gemeinde ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB beschlossen hat und Ihnen eine Bescheinigung ausstellt. Beides überschneidet sich häufig — aber nicht immer. Was das konkret heißt.

Die Maßnahme ist als ruhend geführt — es fließen derzeit keine neuen Bundesmittel. Eine sanierungsrechtliche Festlegung kann trotzdem fortbestehen; das entscheidet die Gemeinde.

Weitere Fördergebiete in Magdeburg, Landeshauptstadt

FördergebietProgrammStatusBundesmittel
Stadtfeld (2008, 2015)Aktive Stadt- und Ortsteilzentrenlaufend1,76 Mio. €
Sudenburg (2008, 2015)Aktive Stadt- und Ortsteilzentrenlaufend1,15 Mio. €
Neustadt (2008, 2010, 2012-2013, 2015-2018)Aktive Stadt- und Ortsteilzentrenruhend1,79 Mio. €
Altstadt (2020)Lebendige Zentrenlaufend2,25 Mio. €
Stadtfeld (2021-2022, 2025)Lebendige Zentrenlaufend1,19 Mio. €
Werder, Cracau, Brückfeld (2020)Lebendige Zentrenlaufend5,21 Mio. €
Siedlung Reform (2020-2022)Lebendige Zentrenruhend818.255 €
Sudenburg (2020-2023)Lebendige Zentrenruhend888.690 €
Leipziger Straße (2020-2023, 2025)Sozialer Zusammenhaltlaufend2,38 Mio. €
Neustadt (2020)Sozialer Zusammenhaltlaufend4,95 Mio. €
Nord (Kannenstieg - Neustädter See) (2020, 2022, 2024)Sozialer Zusammenhaltlaufend1,50 Mio. €
Südost (2020, 2024)Sozialer Zusammenhaltlaufend1,65 Mio. €
Kannenstieg/Neustädter See 11859 WE (2003, 2006)Soziale Stadtlaufend4,53 Mio. €
Neustadt (2014)Soziale Stadtlaufend2,20 Mio. €
SüdOst 6232 WE (2006)Soziale Stadtlaufend3,57 Mio. €
Neu-Olvenstedt 12488 WE (2003)Soziale Stadtruhend293.500 €
Neustädter Feld 4847 WE (1999-2003, 2006-2008)Soziale Stadtruhend2,01 Mio. €
Altstadt (2002-2005, 2007)Stadtumbaulaufend11,33 Mio. €
Neu Olvenstedt (2002)Stadtumbaulaufend11,18 Mio. €
Reform (2005-2015, 2017)Stadtumbaulaufend4,16 Mio. €
Stadtfeld (2002)Stadtumbaulaufend2,07 Mio. €
Sudenburg (2002-2003, 2005-2007, 2010-2012, 2014)Stadtumbaulaufend2,89 Mio. €
Südost (2002-2003, 2005-2009, 2011)Stadtumbaulaufend5,31 Mio. €
Werder, Cracau, Brückfeld (2013, 2016)Stadtumbaulaufend2,08 Mio. €
Leipziger Str. (2003-2005, 2007, 2012-2018)Stadtumbauruhend1,49 Mio. €
Neustadt (2002-2012, 2015-2016, 2018)Stadtumbauruhend4,31 Mio. €
Neustädter Feld (2002-2007, 2009, 2014)Stadtumbauruhend2,81 Mio. €
Nord (2002-2003, 2006-2010, 2012, 2014, 2018)Stadtumbauruhend2,73 Mio. €
Rothensee (2005)Stadtumbauruhend276.495 €
Siedlung Reform (2019)Städtebaulicher Denkmalschutzlaufend578.360 €
Katharinenturm/Drittmittel 2010Städtebaulicher Denkmalschutzruhend600.000 €
Neu Olvenstedt (2020-2023, 2025)Wachstum und nachhaltige Erneuerunglaufend1,50 Mio. €
Nord (2022)Wachstum und nachhaltige Erneuerungruhend565.774 €
Reform (2020-2021, 2023-2024)Wachstum und nachhaltige Erneuerungruhend811.700 €
Naherholungszentrum Barleber See (2019)Zukunft Stadtgrünlaufend1,72 Mio. €

Alle Fördergebiete in Magdeburg im Überblick

Drei Dinge, die ein Sanierungsgebiet auslöst

§ 7h EStG — erhöhte Abschreibung. Modernisierungs- und Instandsetzungskosten an einem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet lassen sich über zwölf Jahre vollständig abschreiben: acht Jahre lang je 9 %, danach vier Jahre lang je 7 %. Für selbstgenutztes Wohneigentum gilt § 10f EStG sinngemäß. Voraussetzung ist immer eine Bescheinigung der Gemeinde.

§ 144 BauGB — Genehmigungspflicht. Im Sanierungsgebiet brauchen Verkauf, Belastung, langfristige Vermietung und bauliche Änderungen die Zustimmung der Gemeinde. Im Grundbuch steht dann ein Sanierungsvermerk.

§ 154 BauGB — Ausgleichsbetrag. Steigt der Bodenwert durch die Sanierung, kann die Gemeinde am Ende der Maßnahme einen Ausgleichsbetrag verlangen. Er trifft Eigentümer, die von der Aufwertung profitiert haben.

Woher die Zahlen stammen. Grundlage sind die neun Bundesprogramme der Städtebauförderung, veröffentlicht vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Ausgewiesen ist die Bundesfinanzhilfe — die Länder und die Gemeinden geben in aller Regel noch einmal je ein Drittel dazu, das hier nicht enthalten ist. Stand der laufenden Programme: 2025.

Wir rechnen keinen Steuervorteil aus. Wie viel eine Abschreibung bringt, hängt an Ihrem Objekt, an den Maßnahmen und an Ihrem Steuersatz. Das gehört zu einer Steuerberatung, nicht in ein Verzeichnis.

Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bundesprogramme der Städtebauförderung — 8.865 Fördergebiete in 2.888 Gemeinden, Stand 2025. Der Datensatz ist im europäischen Datenportal als High-Value Dataset geführt; Lizenz Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (dl-by-de/2.0).

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