KSP Zentrale Oberlausitz (2018)

Das Fördergebiet KSP Zentrale Oberlausitz (2018) in Löbau, Stadt wird im Bundesprogramm Kleinere Städte und Gemeinden gefördert. Bundesfinanzhilfe bisher: 1,30 Mio. €.

AngabeWert
GemeindeLöbau, Stadt
BundeslandSachsen
ProgrammKleinere Städte und Gemeinden
Statuslaufend
Bundesfinanzhilfe insgesamt1,30 Mio. €
Fläche38,4 ha
Beginn der Maßnahme2018
Stand der Angaben2019

Fördergebiet ist nicht gleich Sanierungsgebiet. Diese Listen zeigen, wohin Bundesmittel der Städtebauförderung fließen. Die steuerliche Abschreibung nach § 7h EStG setzt zusätzlich voraus, dass die Gemeinde ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB beschlossen hat und Ihnen eine Bescheinigung ausstellt. Beides überschneidet sich häufig — aber nicht immer. Was das konkret heißt.

Die Maßnahme ist als laufend geführt. Programme laufen typischerweise über viele Jahre; in dieser Zeit gibt es meist ein kommunales Förderprogramm für private Modernisierungen im Gebiet.

Weitere Fördergebiete in Löbau, Stadt

FördergebietProgrammStatusBundesmittel
Innenstadt Löbau (2023, 2025)Lebendige Zentrenlaufend3,41 Mio. €
*N* Äußere Bautzener Straße (2020-2023)Lebendige Zentrenruhend725.000 €
KSP Zentrale Oberlausitz (2020-2023, 2025)Sozialer Zusammenhaltlaufend1,43 Mio. €
Löbau Ost (2014)Stadtumbaulaufend1,01 Mio. €
Gebiet 2 (2003, 2006-2008, 2010)Stadtumbauruhend1,14 Mio. €
Neusalzaer Straße (2014-2015)Stadtumbauruhend49.000 €
Rückbaugebiet Löbau (2003, 2005-2007, 2009)Stadtumbauruhend738.285 €
Äußere Bautzener Straße 2015Städtebaulicher Denkmalschutzlaufend2,23 Mio. €
Historische Altstadt 1997-2014Städtebaulicher Denkmalschutzruhend8,87 Mio. €
Löbau Ost (2022)Wachstum und nachhaltige Erneuerungruhend177.320 €

Alle Fördergebiete in Löbau im Überblick

Drei Dinge, die ein Sanierungsgebiet auslöst

§ 7h EStG — erhöhte Abschreibung. Modernisierungs- und Instandsetzungskosten an einem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet lassen sich über zwölf Jahre vollständig abschreiben: acht Jahre lang je 9 %, danach vier Jahre lang je 7 %. Für selbstgenutztes Wohneigentum gilt § 10f EStG sinngemäß. Voraussetzung ist immer eine Bescheinigung der Gemeinde.

§ 144 BauGB — Genehmigungspflicht. Im Sanierungsgebiet brauchen Verkauf, Belastung, langfristige Vermietung und bauliche Änderungen die Zustimmung der Gemeinde. Im Grundbuch steht dann ein Sanierungsvermerk.

§ 154 BauGB — Ausgleichsbetrag. Steigt der Bodenwert durch die Sanierung, kann die Gemeinde am Ende der Maßnahme einen Ausgleichsbetrag verlangen. Er trifft Eigentümer, die von der Aufwertung profitiert haben.

Woher die Zahlen stammen. Grundlage sind die neun Bundesprogramme der Städtebauförderung, veröffentlicht vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Ausgewiesen ist die Bundesfinanzhilfe — die Länder und die Gemeinden geben in aller Regel noch einmal je ein Drittel dazu, das hier nicht enthalten ist. Stand der laufenden Programme: 2025.

Wir rechnen keinen Steuervorteil aus. Wie viel eine Abschreibung bringt, hängt an Ihrem Objekt, an den Maßnahmen und an Ihrem Steuersatz. Das gehört zu einer Steuerberatung, nicht in ein Verzeichnis.

Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bundesprogramme der Städtebauförderung — 8.865 Fördergebiete in 2.888 Gemeinden, Stand 2025. Der Datensatz ist im europäischen Datenportal als High-Value Dataset geführt; Lizenz Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (dl-by-de/2.0).

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